Baugenehmigungsverfahren mit digitalen Bauanträgen und Baugenehmigungen. Die dritte Änderungsnovelle der Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW) tritt zum 1. September 2026 in Kraft.

Erleichterungen im Bestand: Die neue „Oldtimer-Regelung“ für flexiblere Nutzungsänderungen, Aufstockungen und Dachgeschossausbauten und ohne starre Neubaustandards (§ 59 BauO NRW 2018).


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