Bauliche Erweiterung durch Aufstockung in Holzbauweise, Änderung von 1 in 2 Wohneinheiten, Teilabbruch des Bestandsgebäudes, Herstellung von drei Stellplätzen und sechs Fahrradstellplätzen. Baugenehmigung 2025.

Das ursprüngliche Grundstück mit Einfamilienhaus ist bereits geteilt. Durch Nachverdichtung im Bestand, über eine Aufstockung, entsteht eine neue Wohnung. Drei Wohneinheiten als Doppelhaus erfüllen hinsichtlich Artenschutz, Stellplätzen und Brandschutz die Vorgaben der Stadt und der BauONW. Die Aufstockung schließt an die Höhe der Nachbarbebauung an.


