Haus E

Änderung der Aufteilung eines Gebäudes in Wohnungs- oder Teileigentum. Beantragung der erforderlichen Bescheinigung, dass die Wohnungen oder sonstigen Räume in sich abgeschlossen sind. Das heißt, dass sie baulich von den anderen Wohneinheiten getrennt sind und einen eigenen, abschließbaren Zugang von außen besitzen. Erteilung der Abgeschlossenheitsbescheinigung durch die Stadt Köln.